Verfassung
- Der
Staat Israel hat keine geschriebene Verfassung, obwohl es laut Unabhaengigkeitserklaerung
bis 1. Oktober 1948 eine Verfassung haette geben sollen. Der Grund fuer
den Aufschub ist in Problemen zu suchen, die vor dem Hintergrund der Konfrontationen
zwischen einer sekulaeren Verfassung und der Halacha, dem juedischen Religionsgesetz
auftauchen.
Israel hat zwar keine Verfassung im formalen Sinn, jedoch im materiellen:
Gesetze und Vorschriften, in denen die Fundamente
des Regierungssystems und der Rechte des Einzelnen
liegen. Einige wurden in Grundgesetzen formuliert,
andere sind in verschiedenen anderen Gesetzen verstreut. Ein Teil wurde,
vor allem seit der Verabschiedung der Grundgesetze, die sich mit Menschen-
und Buergerrechten befassen, in einer Reihe von Entscheidungen des Obersten
Gerichtshofes interpretiert und formuliert.
Einige erblickten in der Unabhaengigkeitserklaerung eine Verfassung, da
sie die Grundlagen der Staatsgruendung behandelt, seinen Charakter, Teile
seiner Einrichtungen, die Prinzipien seiner Handlungsweise und die Rechte
seiner Buerger. Der Oberste Gerichtshof stellte jedoch in einer Reihe
von Entscheidungen fest, die Unabhaengigkeitserklaerung habe nicht die
Wertigkeit eines Verfassungsgesetzes. Der Artikel 1 des Grundgesetzes:
Menschenwuerde und Freiheit und des Grundgesetzes Freiheit der Beschaeftigung
bezieht sich auf die Grundsaetze, die in der Unabhaengigkeitserklaerung
als eine normative Quelle erwaehnt werden. Gemaess diesem Artikel basieren
die Prinzipien der Menschenrechte in Israel auf der Anerkennung des Wertes
des Menschen, der Heiligkeit des Lebens und der Freiheit. Diese Prinzipien
werden im Geist der Proklamation des Staates Israel respektiert. (siehe
auch: Knesset) |