Zionismus von A bis Z
100 Jahre Zionismus - praesentiert von: Pedagogic Center der Jewish Agency



Zionismus von A bis Z

V

Verfassung - Der Staat Israel hat keine geschriebene Verfassung, obwohl es laut Unabhaengigkeitserklaerung bis 1. Oktober 1948 eine Verfassung haette geben sollen. Der Grund fuer den Aufschub ist in Problemen zu suchen, die vor dem Hintergrund der Konfrontationen zwischen einer sekulaeren Verfassung und der Halacha, dem juedischen Religionsgesetz auftauchen.
Israel hat zwar keine Verfassung im formalen Sinn, jedoch im materiellen: Gesetze und Vorschriften, in denen die Fundamente des Regierungssystems und der Rechte des Einzelnen liegen. Einige wurden in Grundgesetzen formuliert, andere sind in verschiedenen anderen Gesetzen verstreut. Ein Teil wurde, vor allem seit der Verabschiedung der Grundgesetze, die sich mit Menschen- und Buergerrechten befassen, in einer Reihe von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes interpretiert und formuliert.
Einige erblickten in der Unabhaengigkeitserklaerung eine Verfassung, da sie die Grundlagen der Staatsgruendung behandelt, seinen Charakter, Teile seiner Einrichtungen, die Prinzipien seiner Handlungsweise und die Rechte seiner Buerger. Der Oberste Gerichtshof stellte jedoch in einer Reihe von Entscheidungen fest, die Unabhaengigkeitserklaerung habe nicht die Wertigkeit eines Verfassungsgesetzes. Der Artikel 1 des Grundgesetzes: Menschenwuerde und Freiheit und des Grundgesetzes Freiheit der Beschaeftigung bezieht sich auf die Grundsaetze, die in der Unabhaengigkeitserklaerung als eine normative Quelle erwaehnt werden. Gemaess diesem Artikel basieren die Prinzipien der Menschenrechte in Israel auf der Anerkennung des Wertes des Menschen, der Heiligkeit des Lebens und der Freiheit. Diese Prinzipien werden im Geist der Proklamation des Staates Israel respektiert. (siehe auch: Knesset)


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